Kennen Sie das auch? Verbautes Material stellt sich im Nachhinein als mangelhaft heraus. Für die nun anfallenden Aus- und Einbaukosten müssen Sie als Baubetrieb gerade stehen. Doch durch das neue Baurecht, das zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, ändert sich die Gesetzeslage - und zwar zugunsten des Baubetriebs. Sehen Sie selbst ...
Video 1 - Bauvertragsrecht - Bayerisches Baugewerbe
Mittwoch, 14. März 2018