MH09-OnlineJährliche Pflichtunterweisung: Sicherheitstechnik Turmdrehkrane



Zielgruppe
Turmdrehkranführer, Kranfahrer, Baugeräteführer, Mitarbeiter von Bauunternehmen
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Das brauchen Sie:
- PC oder Laptop mit Webcam und Mikro
- eventuell ein Headset - keine Bedingung aber empfehlenswert
- E-Mail Account für die Übermittlung der Zugangsdaten
Sie erhalten rechtzeitig einen Link mit allen Anweisungen, so dass Sie unkompliziert an der Unterweisung teilnehmen können
Kurssziel
Dem Unternehmer wird die lt. § 12 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - und der DGUV Regel 100-500 vorgeschriebene jährliche Unterweisung durch entsprechende Schulung der Mitarbeiter weitgehend abgenommen. Die Teilnehmer werden über aktuelle Themen und Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und der Maschinenrichtlinie informiert.
Kursinhalt
Vorschriften laut Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Regel 100-500 | Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme von Turmdrehkranen | Verbote während des Kranbetriebes | Standsicherheit und Sicherheitsabstände | Aufgabe und Verantwortung des Kranführers
Abschluss
Teilnahmebescheinigung