MH09Jährliche Pflichtunterweisung: Sicherheitstechnik Turmdrehkrane


MH09 | Jährliche Pflichtunterweisung: Sicherheitstechnik Turmdrehkran
Zielgruppe
Mitarbeiter, die Turmdrehkrane bedienen
Voraussetzungen
• Mindestalter 18 Jahre
• Erfahrung im Bedienen von Turmdrehkranen
Kurssziel
Dem Unternehmer wird die lt. § 12 der neuen Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV und der BGR 500 vorgeschriebene jährliche Pflichtunterweisung weitgehend abgenommen. Die Teilnehmer werden über aktuelle Themen und Vorschriften umfassend informiert.
Kursinhalt
Vorschriften laut Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Regel 500 | Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme von Turmdrehkranen | Verbote während des Kranbetriebes | Standsicherheit und Sicherheitsabstände | Aufgabe und Verantwortung des Kranführers | Bewertung und Feststellen der Ablegereife von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln | Prüfungen am Turmdrehkran laut DGUV Vorschrift 52
Abschluss
Teilnahmebescheinigung