MH20Kranfahrer für Hallen- und Brückenkrane mit Fahrpraxis
MH20 | Kranfahrer für Hallen- und Brückenkrane mit Fahrpraxis
Zielgruppe
Mitarbeiter, die zukünftig Hallen- und Brückenkrane bedienen sollen
Voraussetzungen
• Mindestalter 18 Jahre
Zum Lehrgang ist ein Nachweis mitzubringen, der bestätigt, dass der Teilnehmer körperlich geeignet ist, diese Maschinenart zu führen, bzw. eine gültige G25-Bescheinigung.
Kurssziel
Durch die bestandene Abschlussprüfung wird dem Unternehmer eine entsprechende Unterweisung seiner Mitarbeiter am Hallen- und Brückenkran nach den „Grundsätzen für Auswahl, Unterweisung und Befähigung“ der BG BAU gemäß DGUV Grundsatz 309-003 nachgewiesen. Die Teilnehmer lernen in unserem Lehrgang den gewissenhaften Umgang mit Hallen- und Brückenkranen. Sie tragen als zuverlässige Mitarbeiter zu mehr Sicherheit im Betrieb bei.
Kursinhalt
Anforderungen an Krane | Grundlagen | Theorie | Sicherheitstechnik | Sicherheitsbeschilderung | Lastmomentbegrenzung und Notendhalteeinrichtung | Schalt- und Betätigungseinrichtungen | elektrische Ausrüstung | Aufstiege | Lastaufnahmeeinrichtung | Seile und Tragmittel | Fachrechnen | Berechnen von Körpern
Abschluss
Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Bayerischen BauAkademie