MT12Geprüfter/geprüfte Bagger- und Laderfahrer*in für Mitarbeiter und Azubis in der Bauwirtschaft




MT12 | Geprüfter Bagger-/Laderfahrer für Azubis in der Bauwirtschaft
Zielgruppe
Auszubildende im Straßen-, Kanal- und Rohrleitungsbau sowie Maurer-, Beton- und Stahlbetonbauerhandwerk, vorzugsweise im 2. Lehrjahr
Voraussetzungen
• Mindestalter 18 Jahre
• Kfz-Führerschein
Zum Lehrgang ist ein Nachweis mitzubringen, die bestätigt, dass der Teilnehmer körperlich geeignet ist, diese Maschinenart zu führen, bzw. eine gültige G25-Bescheinigung.
Kurssziel
Die Lehrgangsteilnehmer werden mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften im Erdbaumaschinenbereich vertraut gemacht und in der Bedienung, Wartung und Pflege unterwiesen. Sie lernen die Baumaschine optimal zu nutzen. Die Arbeitsabläufe werden dadurch optimiert. Zur praktischen Unterweisung der optimalen Bedienung stehen je nach Kursgröße Maschinen in entsprechender Anzahl zur Verfügung.
Kursinhalt
Geräteaufbau | Mobil- und Raupengeräte | Lenkung | Bremsen | Bereifung | Laufwerk | Motorkunde | Schaltgetriebe | Arbeits- und Fahrhydraulik | Hebezeugausrüstung | Ladeeinrichtungen | praktischer Maschineneinsatz mit verschiedenen Anbaugeräten und Arbeitseinrichtungen | Sicherheitstechnik und Unfallverhütung | Betrieb auf öffentlichen Straßen - StVZO, Straßentransport | allgemeine Wartungs- und Pflegearbeiten | Verantwortung des Bagger-/Laderfahrers
Abschluss
Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben des „Zulassungsausschusses für Prüfungsstätten von Maschinenführern in der deutschen Bauwirtschaft“ mit den Trägern Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, HDB, Zentralverband Deutsches Baugewerbe, ZDB und unter Beteiligung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, BG BAU.
Die Bayerische BauAkademie ist ZUMBau-zertifizierte Prüfungsstätte im Sinne dieser Vereinbarung.
Tipp
Dieser Kurs dient als Ein- und Unterweisung an Erdbaumaschinen. Nach 3 Wochen hat der Auszubildende die Möglichkeit, eine Prüfung zum „geprüften Bagger-/Laderfahrer“ abzulegen.
Gefördert von der BG BAU für Unternehmen im Bauhauptgewerbe.