MF15Führerschein L – Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h

MF15 | Führerschein L – Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
Zielgruppe
Auszubildende | Baugeräteführer | Mitarbeiter von Bauunternehmen
Voraussetzungen
• Mindestalter 16 Jahre
• Antragstellung bei der zuständigen Behörde, z. B. dem Landratsamt des Teilnehmers zur rechtzeitigen Erteilung des Prüfungsauftrags, der Antrag ist kostenpflichtig.
• Nachweis über eine "Erste-Hilfe-Ausbildung", acht Stunden à 45 Minuten oder ein Tag
• Sehtestbescheinigung vom Optiker, nicht älter als 24 Monate
• Kopie der Fahrerlaubnis und des Personalausweises
• ein biometrisches Passfoto 35x45 mm, Hochformat ohne Rand
Kurssziel
Als Teilnehmer unseres Lehrgangs erhalten die theoretische Ausbildung zum Fahren von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 25 km/h und landwirtschaftlichen Zugmaschinen bis 40 km/h, mit Anhänger 25 km/h.
Kursinhalt
Theoretischer Unterricht zum Führerschein L | einmalige Vorstellung zur Theorieprüfung
Abschluss
Führerscheinprüfung L durch die Prüfstelle des Technischen Überwachungsvereins