BM91Fortbildung für Asbestsachkundige gem. TRGS 519, Anlage 4


BM91 | Fortbildung für Asbestsachkundige gem. TRGS 519, Anlage 4
Zielgruppe
Sachkundige gemäß TRGS 519, Anlage 4
Voraussetzungen
Sachkundenachweis gemäß TRGS 519, Anlage 4
Kurssziel
Das Seminar bringt das Wissen der Teilnehmer auf den neuesten Stand. Die aktuellen Ausgaben der Gefahrenstoffverordnung und der TRGS 519 werden vorgestellt und praxisgerecht erläutert. Der Lehrgang der Bayerischen BauAkademie ist vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit als Fortbildungslehrgang anerkannt.
Kursinhalt
Asbestverwendungen, Gesundheitsgefahren und Entwicklung der Berufskrankheiten | aktuelle Vorschriften- und Regelwerksänderungen wie. z. B. der Gefahrstoffverordnung, der REACH- und CLP-Verordnung sowie der Chemikaliensanktionsverordnung | Risikokonzept für krebserregende Stoffe TRGS 910 und Neuregelung der arbeitsmedizinischen Vorsorge | emissionsarme Verfahren | Asbestverwendungsbeschränkungen | Vorstellung der neuen TRGS 519 | Gruppenarbeit und Abschlussdiskussion
Abschluss
Teilnahmebescheinigung. Diese Teilnahmebescheinigung verlängert die Gültigkeit der erworbenen Sachkunde um sechs Jahre.
Tipp
Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung im Juli 2013 wurde eine Fortbildungsverpflichtung für Asbestsachkundige eingeführt. Nach dem Besuch eines Fortbildungslehrgangs verlängert sich die Sachkunde um weitere sechs Jahre gerechnet ab dem Datum des Fortbildungslehrgangs.
Hinweis:
Eine Kopie Ihes Asbestsachkundenachweises nach Anlage 4 sowie aller zugehöriger Fortbildungen sind mit der Seminaranmeldung einzureichen.