MF42Weiterbildung für EU-Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr in fünf Modulen
MF42 | Weiterbildung für EU-Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr in fünf Modulen
Zielgruppe
Mitarbeiter, die mit dem Fahren von Fahrzeugen der Klassen C1/C1E oder C/CE zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden
Voraussetzungen
• Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E, auch alte Klasse 3 oder
• Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C/CE vor dem 10.09.2009 oder
• beschleunigte Grundqualifikation nach BkrFQG für Fahrer, die die Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erworben haben
Kurssziel
Durch die Teilnahme an allen fünf Modulen können die Teilnehmer ihre gewerbliche Fahrerlaubnis um weitere fünf Jahre verlängern lassen.
Hinweis zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz "BKrFQG":
Berufskraftfahrer sind nach § 5 des Gesetzes jeweils alle fünf Jahre zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen gem. § 3 Ziff. 2 verpflichtet. Die vom Nachweis der Grundqualifikation befreiten Berufskraftfahrer/innen des Güterverkehrs, hier die Klassen C1, C1E, C, CE, müssen die erste Weiterbildung zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 abgeschlossen haben. Für Führerscheine, die bereits vor 10.09.2014 zur Verlängerung anstehen, ist im Interesse des Gleichlaufs mit der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis ein Abschluss der Weiterbildung zu diesem früheren Zeitpunkt zu empfehlen. Ausnahmen hierzu finden Sie im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz "BKrFQG" und in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung "BKrFQV".
Kursinhalt
Extra für den "Bau"
In den Schulungen wird speziell auf die Belange im Bauunternehmen eingegangen. So z.B. auf den speziellen Umgang mit Betonmischer-, Schüttgut- und Kipperfahrzeugen.
Abschluss
Tipp
Wir führen Schulungen nach dem BKrFQG auch außerhalb der Bayerischen BauAkademie an weiteren Standorten als Wochenkurs oder in fünf Tagesmodulen durch.