MH35"Befähigte Person" für Leitern und Tritte

MH35 - "Befähigte Person" für Leitern und Tritte
Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Werkstattbereich | Personen, die gewerblich genutzte Leitern und Tritte warten
Voraussetzungen
Tätigkeitsbezogene Ausbildung | Berufserfahrung | zeitnahe berufliche Tätigkeit
Kurssziel
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung und der Beauftragung durch den Unternehmer sind die Teilnehmer berechtigt, Prüfungen an Leitern und Tritten nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen.
Kursinhalt
Verantwortung und haftung der zur Prüfung befähigten Person | Grundlagen der Prüfung von Leitern und Tritten | Beurteilung des sicherheitstechnischen Zustandes anhand von Checklisten | praktische Beispiele | Betriebssicherheitsverordnung | DGUV Information 208-016, DGUV Information 201-011
Abschluss
Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Bayerischen BauAkademie