MH31„Zur Prüfung befähigte Person“ für Turmdreh- und Schnelleinsatzkrane



MH31 | „Zur Prüfung befähigte Person“ für Turmdreh- und Schnelleinsatzkrane
Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Werkstattbereich von Baubetrieben, Zimmereien und Kranvermietern sowie Turmdrehkranführer mit langjähriger Praxis
Voraussetzungen
• Gesellen-/Facharbeiterprüfung im Metall- oder Elektrohandwerk mit zwei Jahren Berufspraxis bei Reparatur und Wartung von Turmdrehkranen, oder
• mindestens fünf Jahre Berufspraxis im Bedienen von Turmdreh- und Schnelleinsatzkranen
Zum Lehrgang ist ein Nachweis mitzubringen, der bestätigt, dass der Teilnehmer körperlich geeignet ist, diese Aufgaben auszuführen, bzw. eine gültige G25-Bescheinigung.
Kurssziel
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung und der Beauftragung durch den Unternehmer sind die Teilnehmer berechtigt, Prüfungen an Turmdreh- und Schnelleinsatzkranen nach § 14 der neuen Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen.
Kursinhalt
Funktionsweisen und Sicherheitsmerkmale der verschiedenen Bauelemente von Turmdreh- und Schnelleinsatzkranen | Beurteilung des sicherheitstechnischen Zustandes anhand von Checklisten | praktische Übungen | Aufgaben und Verantwortung des Sachkundigen. Die Teilnehmer werden unterwiesen, Sachkundigenprüfungen an Turmdreh- und Schnelleinsatzkranen durchzuführen, um den sicherheitstechnischen Zustand nach § 14 der neuen Betriebssicherheitsverordnung zu bewerten.
Abschluss
Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Bayerischen BauAkademie unter Beteiligung der BG BAU