MH73„Zur Prüfung befähigte Person“ für Scheren- und Gelenkhubarbeitsbühnen

MH73 | „Zur Prüfung befähigte Person“ für Scheren- und Gelenkhubarbeitsbühnen
Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Werkstattbereich von Baubetrieben und „Befähigte Personen“ anderer Maschinenarten
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Kurssziel
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung und der Beauftragung durch den Unternehmer sind die Teilnehmer berechtigt, sicherheitstechnische Prüfungen an Scheren- und Gelenkhubarbeitsbühnen nach § 14 der neuen Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen.
Kursinhalt
In diesem Lehrgang werden die Funktionsweisen der verschiedenen Bauelemente von Scheren- und Gelenkhubarbeitsbühnen erläutert, um anhand von Checklisten den sicherheitstechnischen Zustand beurteilen und dokumentieren zu können.
Abschluss
Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Bayerischen BauAkademie unter Beteiligung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, BG BAU.