Fehlermeldung

  • Notice: Undefined variable: node in multipurpose_zymphonies_theme_preprocess_page() (Zeile 32 von /var/www/clients/client394/web3307/web/sites/all/themes/multipurpose_zymphonies_theme/template.php).
  • Notice: Trying to get property of non-object in multipurpose_zymphonies_theme_preprocess_page() (Zeile 32 von /var/www/clients/client394/web3307/web/sites/all/themes/multipurpose_zymphonies_theme/template.php).

SR72
Absicherung von Zahlungsansprüchen am Bau

Dauer
1 Tag
Termin
Dienstag, 5. Oktober 2021
Dozenten
RA Hilmar Toppe
Kosten
Seminarpaket: 355,00 €
Lernmittel
Lernmittel inklusive
Mittagessen inklusive

Diesen Kurs teilen:

BM72 | Absicherung von Zahlungsansprüchen am Bau

Zielgruppe

Jungunternehmer | leitende Mitarbeiter | Führungskräfte in der Bauleitung

Voraussetzungen

Kenntnisse über Abläufe im Bauunternehmen

Kurssziel

Für Bauunternehmer gilt der Grundsatz, „erst die Arbeit, dann der Lohn“. Bleibt der Lohn aus, kann die Vorleistungspflicht die Existenz des Unternehmens bedrohen. Sicherungsbedarf besteht auch gegenüber Nachunternehmern. Erfüllen sie ihre Pflichten nicht, muss der sie beauftragende Bauunternehmer hierfür gegenüber seinem Auftraggeber einstehen. Dauerhaft erfolgreiche Bauunternehmen ergreifen deshalb die bestehenden Möglichkeiten Forderungsausfälle zu vermeiden. Diese Möglichkeiten und konkrete Tipps zur Umsetzung in der Praxis werden vermittelt. 

Kursinhalt

Ausfallrisiken erkennen, insbesondere Identität und Bonität des Auftraggebers/Nachunternehmers und dessen Verhalten richtig bewerten | gesetzliche Sicherungsmöglichkeiten, insbesondere die Rechte und Möglichkeiten nach § 648 und § 648a BGB sowie der richtige Umgang mit Zurückbehaltungs- und Kündigungsrechten | vertragliche Sicherungsmöglichkeiten, insbesondere die wirksame Vereinbarung von Sicherheiten zur Absicherung von Zahlungs-, Erfüllungs- und Gewährleistungssicherheiten | effizientes Forderungsmanagement, insbesondere Vereinbarungen von Zahlungsplänen, Herbeiführung der Fälligkeit von Zahlungsansprüchen, z. B. bei unberechtigter Abnahmeverweigerung, Stellung prüfbarer Rechnungen, Einhaltung der Voraussetzungen zur Durchsetzung etwaiger Rückgriffsansprüche gegen Nachunternehmer, Einhaltung von Ausschluss- und Verjährungsfristen und Gebrauch der bei Zahlungsverzug bestehenden Ansprüche und Rechte | Umgang mit Zahlungsverweigerung, der schnelle und wirtschaftliche Lösungen ermöglicht und die Geschäftsbeziehungen nicht unnötig belastet

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Anhang